Immer wieder kommt es vor, dass Vermieter ohne das Wissen ihres Mieters mit einem Zweitschlüssel heimlich die vermietete Wohnung betreten.
Insbesondere kleine Vermieter dringen unerlaubt in die Wohnung ihrer Mieter ein, um zu prüfen, ob alles in Ordnung ist.
Weil diese Besuche heimlich erfolgen, ist die Beweislage für den Mieter oft sehr schwierig.
Solche heimlichen Kontrollbesuche stellen einen massiven Vertrauensbruch gegenüber dem Mieter dar.
Und unabhängig davon, ob der Mieter dem Vermieter den Zweitschlüssel für Notfälle überlassen hat oder ob der Vermieter ohne Wissen des Mieters noch im Besitz eines Zweitschlüssels ist:
Der Vermieter begeht hiermit einen Hausfriedensbruch nach dem § 123 StGB.
Mein Rat: Tauschen Sie als Mieter das Schloss aus. So eine Maßnahme ist kostengünstig und Sie müssen sich über unerwünschte Besuche keine Gedanken machen.