Eine Kaution ist eine Mietsicherheit. Sie ist ein kleines finanzielles Polster, auf das der Vermieter unter bestimmten Umständen zurückgreifen darf.
Wenn ein Mietverhältnis endet, bekommt der Mieter spätestens nach sechs Monaten seine Kaution zuzüglich der angefallenen Zinsen zurück.
Dies geschieht aber nur, wenn keine Forderungen gegen den Mieter bestehen. Anderenfalls darf der Vermieter Teile der Kaution einbehalten, um so z.B. Mietrückstände oder ausstehende Nebenkostennachzahlungen auszugleichen – oder auch, wenn nach dem Auszug des Mieters Mängel in der Wohnung zu beseitigen sind.
Bevor Sie ausziehen, sollten Sie mit Ihrem Vermieter klären, in welchem Zustand die Wohnung übergeben werden muss!
Sollten bei der Übergabe Mängel festgestellt werden, erhalten Sie eine Frist, innerhalb derer Sie diese Mängel selbst beseitigen können, bevor das Geld hierfür aus der Kaution entnommen wird.
Mein Rat: Auf jeden Fall sollten Sie überprüfen, ob die Forderung zulässig ist. Denn Verschleiß wie die Abnutzung der Herdplatte, kann nicht in Rechnung gestellt werden.