Eine neue Küche, ein neuer Bodenbelag – fast die Hälfte aller Mieter sind bereit, diese Modernisierungen aus eigener Tasche zu bezahlen.
Dabei sollten sie jedoch bedenken, dass es die Zuständigkeit des Vermieters ist, die Mietwohnung im vertragsgemäßen Zustand zu halten und entsprechende Modernisierungen vorzunehmen.
Er kann bestimmte Renovierungsarbeiten auf den Mieter übertragen, wie das Tapezieren und das Streichen von Wänden, Decken und Heizkörpern und das Lackieren von Türen und Fenstern von innen.
Der Vermieter kann darauf bestehen, dass der Mieter Reparaturen in diesem geringen Kostenrahmen selber trägt. Aber ein neuer Bodenbelag und die Anschaffung einer neuen Küche dürften diesen
Kostenrahmen bei Weitem übersteigen!
Mein Rat: Suchen Sie vor der Modernisierung Ihrer Wohnung das Gespräch mit Ihrem Vermieter! Eventuell trägt er die Kosten, auf jeden Fall aber ist es möglich, einen Zuschuss auszuhandeln.