Man hört immer wieder, dass Mieter ein Zimmer oder gar die ganze Wohnung untervermieten.
Hierfür muss aber unbedingt die Genehmigung des Vermieters eingeholt werden. Auch wenn der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf einen Untermieter hätte.
So ein Anspruch entsteht zum Beispiel, wenn der Mieter Unterhalt zahlen muss oder auch wenn er in einer anderen Stadt arbeitet und so eine doppelte Haushaltsführung vorliegt.Hier darf man sich Hoffnung auf eine Genehmigung machen.
Holt man die Zustimmung des Vermieters jedoch nicht ein, droht die fristlose Kündigung!
Wenn man vor diesem Hintergrund sagt, der Mieter wäre wieder einmal der am kürzeren Hebel, irrt man. Denn wenn der Vermieter einer Untervermietung nicht zustimmt, kann er unter Umständen sogar zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet werden, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Mieter durchaus ein Recht auf einen Untermieter hat.
Mein Rat: Unternehmen Sie in dieser Angelegenheit keine Alleingänge, sondern lassen Sie sich beraten – egal ob Sie Mieter oder Vermieter sind.schließen ...